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EU-KI-Verordnung ab August 2026: Das gilt im Betrieb

Seit dem 2. August 2026 gilt die EU-KI-Verordnung grundsätzlich in vollem Umfang. Für Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland bedeutet das jedoch nicht, dass jede Vorgabe gleichzeitig greift: Einige Verbote und Schulungspflichten gelten bereits länger, bestimmte Hochrisiko-Regeln folgen erst 2027. Entscheidend sind der konkrete KI-Einsatz und die rechtliche Rolle des Betriebs.

Stand: 28. August 2026 · Autor: Redaktion Sakamakal

Der Zeitplan der EU-KI-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 arbeitet mit gestaffelten Fristen. Die wichtigsten Termine lassen sich so einordnen:

Datum Regelungsbereich
2. Februar 2025 Allgemeine Vorschriften, verbotene KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz
2. August 2025 Unter anderem Governance, Sanktionen und Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
2. August 2026 Grundsätzliche Anwendung der übrigen Vorschriften, einschließlich vieler Transparenz- und Hochrisiko-Vorgaben
2. August 2027 Bestimmte Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 1, etwa KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte

Die Europäische Kommission ordnet die Pflichten nach dem jeweiligen Risiko. Deshalb kann eine Personalsoftware anders behandelt werden als ein internes Übersetzungsprogramm.

Welche Rolle ein Unternehmen rechtlich haben kann

Ein Betrieb ist nicht automatisch nur Nutzer. Als Anbieter gilt grundsätzlich, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Ein Betreiber setzt es in eigener Verantwortung ein. Einführer bringen Systeme aus Drittstaaten in den EU-Markt; Händler stellen sie innerhalb der Lieferkette bereit.

Ein Unternehmen kann mehrere Rollen gleichzeitig übernehmen. Wer ein eingekauftes System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, muss daher prüfen, ob zusätzliche Anbieterpflichten entstehen.

KI-Kompetenz ist bereits eine betriebliche Aufgabe

Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen treffen, damit Beschäftigte und andere mit dem System befasste Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Umfang und Tiefe hängen von Vorkenntnissen, Einsatzkontext und möglichen Schäden ab.

EU-KI-Verordnung ab August 2026: Das gilt im Betrieb

Eine allgemeine Schulung für alle reicht nicht zwingend. Personalabteilungen benötigen beispielsweise anderes Wissen als Entwickler oder Beschäftigte, die KI-Ausgaben lediglich kontrollieren.

Was Beschäftigte bei KI am Arbeitsplatz wissen sollten

Aus dem AI Act folgt kein pauschaler Anspruch, jeden eingesetzten Algorithmus oder dessen vollständigen Quellcode offenzulegen. Bei Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz können Arbeitgeber jedoch besondere Informationspflichten gegenüber betroffenen Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen treffen.

Daneben gelten weiterhin Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Besonders sensibel sind Systeme zur Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Aufgabenverteilung. Die Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, soweit keine eng begrenzte medizinische oder sicherheitsbezogene Ausnahme greift.

Transparenzpflichten betreffen zudem bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Dazu gehören insbesondere Deepfakes; je nach Inhalt und Verantwortlichkeit bestehen Kennzeichnungs- oder technische Erkennungspflichten.

Diese fünf Prüfungen sind jetzt sinnvoll

Unternehmen sollten ihre Prüfung nach dem tatsächlichen Einsatz strukturieren:

  • alle verwendeten KI-Systeme und Modelle inventarisieren,
  • Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler eindeutig zuordnen,
  • verbotene und mögliche Hochrisiko-Anwendungen identifizieren,
  • Schulungen, Zuständigkeiten und menschliche Aufsicht dokumentieren,
  • Verträge, technische Unterlagen und Transparenzhinweise prüfen.

Die Einordnung einzelner Personal- oder Produktsysteme kann rechtlich komplex sein und erfordert gegebenenfalls fachkundige Beratung. Der nächste feste Meilenstein ist der 2. August 2027, wenn die gestaffelten Vorgaben für weitere produktbezogene Hochrisiko-KI-Systeme anwendbar werden.

Quelle: EUR-Lex

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