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Person am Steuer eines Autos auf einer deutschen Straße bei Tageslicht.

Führerschein von 2002 bis 2004: Umtauschfrist 2027

Von der Sakamakal-Redaktion

Stand: 19. August 2026

Wer einen deutschen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004 besitzt, muss das Dokument grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Wegen möglicher Terminengpässe und Lieferzeiten sollten Betroffene frühzeitig die Vorgaben ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde prüfen.

Für wen die Frist am 19. Januar 2027 gilt

Entscheidend ist nicht das Jahr der Fahrprüfung oder der erstmaligen Fahrerlaubnis. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des aktuellen Kartenführerscheins. Es steht auf der Vorderseite in Feld 4a.

Ausstellungszeitraum in Feld 4a Umtauschfrist
2002 bis 2004 19. Januar 2027

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich eine gesonderte Frist bis zum 19. Januar 2033. Wer zu dieser Altersgruppe gehört, sollte die Einordnung dennoch bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.

Feld 4a verhindert eine falsche Fristberechnung

Vor der Terminbuchung genügt zunächst ein Blick auf die Vorderseite des Führerscheins. Steht in Feld 4a beispielsweise der 15. Mai 2003, gehört das Dokument zur Umtauschgruppe 2002 bis 2004. Das möglicherweise deutlich frühere Datum der bestandenen Fahrprüfung ändert daran nichts.

Die Staffelung betrifft den Führerschein als Dokument. Bestehende Fahrerlaubnisklassen erlöschen durch den vorgeschriebenen Austausch nicht.

Führerschein von 2002 bis 2004: Umtauschfrist 2027

Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort

Der Antrag wird regelmäßig bei der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz gestellt. Je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt können Terminbuchung, Antragstellung und Abholung unterschiedlich organisiert sein.

Vor dem Behördengang sollten Betroffene prüfen:

  • ob ein Termin erforderlich oder eine Online-Beantragung möglich ist,
  • welches Format für das biometrische Passfoto verlangt wird,
  • ob Personalausweis oder Reisepass und der bisherige Führerschein ausreichen,
  • welche örtliche Gebühr anfällt und wie sie bezahlt werden kann,
  • ob zusätzliche Unterlagen bei einer auswärtigen Erstausstellung benötigt werden,
  • wie lange Herstellung und Zustellung des neuen EU-Führerscheins dauern.

Der ADAC weist in seiner Übersicht zum Pflichtumtausch ebenfalls auf die nach Ausstellungsjahren gestaffelten Fristen und die Sonderregel für vor 1953 Geborene hin.

Was nach einer versäumten Frist gilt

Mit Ablauf der Umtauschfrist verschwindet die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht. Das alte Führerscheindokument entspricht jedoch nicht mehr der vorgeschriebenen Ausführung und kann bei einer Kontrolle beanstandet werden.

Wer Verzögerungen vermeiden möchte, sollte deshalb nicht bis Januar 2027 warten. Der sinnvollste nächste Schritt ist die Prüfung der Termin- und Unterlagenhinweise auf der Internetseite der eigenen Stadt oder Kreisverwaltung.

Quelle: ADAC

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