Neueste
Polizeikräfte der City of London Police stehen an einer belebten Londoner Straßenkreuzung.

Großbritannien-Reise: Wann Deutsche eine ETA brauchen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für visumfreie Kurzreisen in das Vereinigte Königreich grundsätzlich eine elektronische Reisegenehmigung, kurz ETA. Das gilt etwa für Urlaub, Familienbesuche und viele Geschäftsreisen, sofern weder eine offizielle Ausnahme noch ein britischer Aufenthaltsstatus greift. Die Genehmigung muss vor Reiseantritt vorliegen, garantiert aber nicht die Einreise.

Von der Sakamakal-Redaktion | Veröffentlicht am 17. August 2026

Wer vor der Reise eine ETA beantragen muss

Eine ETA ist normalerweise erforderlich, wenn deutsche Reisende ohne Visum für einen kurzen Aufenthalt nach England, Schottland, Wales oder Nordirland fahren. Auch Kinder benötigen eine eigene Genehmigung.

Typische Reisezwecke sind:

  • Urlaub und private Besuche
  • zulässige Geschäftsreisen
  • kurze Studienaufenthalte
  • die Einreise im Rahmen einer erlaubten visumfreien Tätigkeit

Eine ETA ist kein Visum. Sie berechtigt insbesondere nicht automatisch zur regulären Arbeitsaufnahme oder zu einem längeren Aufenthalt. Wer arbeiten, dauerhaft studieren oder länger bleiben möchte, muss prüfen, welches britische Visum erforderlich ist.

Diese Ausnahmen können für deutsche Reisende gelten

Keine ETA benötigen Personen, die bereits ein gültiges britisches Visum oder eine Erlaubnis zum Leben, Arbeiten oder Studieren im Vereinigten Königreich besitzen. Dazu können auch ein „settled status“ oder „pre-settled status“ gehören.

Ausgenommen sind außerdem unter anderem britische und irische Staatsangehörige. Das kann deutsche Doppelstaater betreffen: Sie sollten mit dem britischen oder irischen Pass beziehungsweise einem geeigneten Nachweis reisen.

Eine besondere Ausnahme kann für rechtmäßig in Irland lebende Personen gelten, wenn sie aus Irland, Guernsey, Jersey oder von der Isle of Man einreisen. Entscheidend sind die aktuellen Voraussetzungen auf GOV.UK und ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes.

So bereiten Sie den ETA-Antrag vor

Die ETA wird digital mit dem Reisepass verknüpft, der beim Antrag verwendet wurde. Für die Beantragung werden regelmäßig benötigt:

  • der gültige Reisepass für die spätere Reise
  • eine erreichbare E-Mail-Adresse
  • ein geeignetes Zahlungsmittel
  • ein Foto der Passdatenseite
  • ein aktuelles Gesichtsbild der antragstellenden Person

Passnummer, Namen und Geburtsdatum sollten exakt übernommen werden. Abweichungen können spätestens beim Check-in oder an der Grenzkontrolle Probleme verursachen.

Der Antrag kann über die offizielle britische ETA-Anwendung oder den Onlinedienst gestellt werden. Reisende sollten nicht bis zum Abflugtag warten, sondern mindestens den auf GOV.UK genannten Bearbeitungszeitraum zuzüglich eines persönlichen Sicherheitspuffers einplanen. Die aktuelle Gebühr und Bearbeitungsangabe müssen unmittelbar vor dem Antrag auf der offiziellen ETA-Seite der britischen Regierung kontrolliert werden.

Ein neuer Reisepass kann eine neue ETA erforderlich machen

Da die Genehmigung an den verwendeten Pass gebunden ist, lässt sie sich nicht einfach auf ein neues Dokument übertragen. Wer nach der Antragstellung einen neuen Reisepass erhält, sollte prüfen, ob eine neue ETA beantragt werden muss.

Auch mit genehmigter ETA entscheidet die britische Grenzkontrolle über die tatsächliche Einreise. Reisepass, Rück- oder Weiterreise und Reisezweck sollten deshalb weiterhin plausibel nachweisbar sein.

Quelle: Government of the United Kingdom

Kommentare

Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!
Redaktion Sakamakal

Redaktion Sakamakal

Redaktion Sakamakal verantwortet die redaktionelle Prüfung, Quellenkontrolle und klare Veröffentlichung der Inhalte von Sakamakal.

Weitere Geschichten