Von der Sakamakal-Redaktion, auf Grundlage der Mitteilung der Landeshauptstadt Schwerin vom 14. August 2026.
Rund 77.000 Wahlberechtigte in Schwerin erhalten in der Woche ab dem 17. August ihre Benachrichtigung zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026. Die Zustellung muss spätestens am 29. August abgeschlossen sein. Das Briefwahllokal im Bürgerbüro im Stadthaus soll voraussichtlich am 24. August öffnen.
Wer in Schwerin wählen darf
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Schwerin haben beziehungsweise sich dort aufhalten.
Wer bis zum 29. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an die Wahlbehörde Schwerin wenden. Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt.
Diese Termine gelten für Wahlpost und Briefwahllokal
| Termin | Bedeutung |
|---|---|
| Ab 17. August | Geplanter Beginn des Versands der Wahlbenachrichtigungen |
| 29. August | Spätester Zustelltermin der Benachrichtigungen |
| Voraussichtlich 24. August | Öffnung des Briefwahllokals |
| 18. September | Letzter Öffnungstag des Briefwahllokals |
Einen gesonderten letzten Termin für Anträge auf einen Wahlschein nennt die städtische Mitteilung nicht.
So lässt sich der Wahlschein beantragen
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei der Wahlbehörde gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Erforderlich sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Das Formular steht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ ist die Beantragung per E-Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder über den QR-Code auf der Vorderseite der Benachrichtigung möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post versandt oder amtlich überbracht.
Im Stadthaus können Wahlberechtigte die Unterlagen auch direkt beantragen, mitnehmen und sofort vor Ort wählen. Dafür ist ein Personalausweis erforderlich; die Wahlbenachrichtigung muss nicht vorgelegt werden.
Öffnungszeiten und Kontakt im Stadthaus
Das Briefwahllokal befindet sich im Bürgerbüro im Stadthaus und ist ohne Terminreservierung geöffnet:
- Montag: 8 bis 16 Uhr
- Dienstag: 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Für Fragen zur Wahl ist die zentrale Hotline unter 0385 545-3333 erreichbar. Hinweise zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums stehen auf der Wahlbenachrichtigung. Blinde und sehbehinderte Menschen können unter 0381 778980 beim Blinden- und Sehbehinderten-Verein eine Wahlschablone erhalten.
Quelle: State Capital Schwerin Press Releases
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellennachweis
Termine, Voraussetzungen und Antragswege wurden anhand der Mitteilung der Landeshauptstadt Schwerin vom 14. August 2026 aufbereitet.
- Zustellfrist der Wahlbenachrichtigungen geprüft
- Voraussetzungen für die Wahlberechtigung abgeglichen
- Antragswege für den Wahlschein geprüft
- Öffnungszeiten, Telefonnummern und vorläufigen Öffnungstermin übernommen
- Quelle
- Landeshauptstadt Schwerin – Pressestelle
- Umfang
- Schwerin
- Aktualisiert
- 2026-08-16 19:23
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare