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Rosa Wahlbrief-Umschläge für die Briefwahl liegen bereit auf einem dunklen Tisch.

Briefwahl in Schwerin: Jetzt rücken zwei Fristen näher

Von der Sakamakal-Redaktion, auf Grundlage der Mitteilung der Landeshauptstadt Schwerin vom 14. August 2026.

Rund 77.000 Wahlberechtigte in Schwerin erhalten in der Woche ab dem 17. August ihre Benachrichtigung zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026. Die Zustellung muss spätestens am 29. August abgeschlossen sein. Das Briefwahllokal im Bürgerbüro im Stadthaus soll voraussichtlich am 24. August öffnen.

Wer in Schwerin wählen darf

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Schwerin haben beziehungsweise sich dort aufhalten.

Wer bis zum 29. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an die Wahlbehörde Schwerin wenden. Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt.

Diese Termine gelten für Wahlpost und Briefwahllokal

Termin Bedeutung
Ab 17. August Geplanter Beginn des Versands der Wahlbenachrichtigungen
29. August Spätester Zustelltermin der Benachrichtigungen
Voraussichtlich 24. August Öffnung des Briefwahllokals
18. September Letzter Öffnungstag des Briefwahllokals

Einen gesonderten letzten Termin für Anträge auf einen Wahlschein nennt die städtische Mitteilung nicht.

So lässt sich der Wahlschein beantragen

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei der Wahlbehörde gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Erforderlich sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Briefwahl in Schwerin: Jetzt rücken zwei Fristen näher

Das Formular steht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ ist die Beantragung per E-Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder über den QR-Code auf der Vorderseite der Benachrichtigung möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post versandt oder amtlich überbracht.

Im Stadthaus können Wahlberechtigte die Unterlagen auch direkt beantragen, mitnehmen und sofort vor Ort wählen. Dafür ist ein Personalausweis erforderlich; die Wahlbenachrichtigung muss nicht vorgelegt werden.

Öffnungszeiten und Kontakt im Stadthaus

Das Briefwahllokal befindet sich im Bürgerbüro im Stadthaus und ist ohne Terminreservierung geöffnet:

  • Montag: 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 18 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Für Fragen zur Wahl ist die zentrale Hotline unter 0385 545-3333 erreichbar. Hinweise zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums stehen auf der Wahlbenachrichtigung. Blinde und sehbehinderte Menschen können unter 0381 778980 beim Blinden- und Sehbehinderten-Verein eine Wahlschablone erhalten.

Quelle: State Capital Schwerin Press Releases

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Redaktion Sakamakal

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