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Ein Laptop steht auf einem Holztisch neben einer Tasse mit schwarzem Kaffee.

Hitze am Arbeitsplatz: Das gilt bei 26, 30 und 35 Grad

Von der Sakamakal-Redaktion
Stand: 14. August 2026

Steigt die Raumtemperatur am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber den Hitzeschutz stufenweise verstärken. Ab mehr als 26 Grad Celsius sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, oberhalb von 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Räume mit mehr als 35 Grad sind ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsräume geeignet. Ein automatischer Anspruch auf „Hitzefrei“ entsteht daraus jedoch nicht.

Die Temperaturstufen der ASR A3.5

Maßgeblich ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konkretisiert, wie Arbeitgeber die Anforderungen des Arbeitsschutzes bei Hitze umsetzen können.

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Mehr als 26 °C Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und besonders gefährdete Beschäftigte berücksichtigen.
Mehr als 30 °C Wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Belastung sind erforderlich.
Mehr als 35 °C Der Raum ist ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Die 35-Grad-Grenze bedeutet nicht automatisch, dass Beschäftigte nach Hause gehen dürfen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsplatz beispielsweise durch technische Kühlung, Entwärmungsphasen oder andere besondere Vorkehrungen weiterhin nutzbar machen. Welche Lösung angemessen ist, hängt von Tätigkeit, Raum, Belastungsdauer und individuellen Risiken ab.

Welche Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber ergreifen kann

Die ASR nennt kein einziges Pflichtprogramm für jeden Betrieb. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zur konkreten Belastung passen und oberhalb von 30 Grad tatsächlich wirken. In Betracht kommen insbesondere:

Hitze am Arbeitsplatz: Das gilt bei 26, 30 und 35 Grad
  • außen liegenden Sonnenschutz frühzeitig schließen,
  • nachts oder in den kühlen Morgenstunden lüften,
  • Ventilatoren oder geeignete Kühlung einsetzen,
  • Arbeitszeiten vorverlegen oder zusätzliche Erholungspausen ermöglichen,
  • körperlich schwere Tätigkeiten in kühlere Stunden verschieben,
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene dies erlauben,
  • ausreichend geeignete Getränke bereitstellen.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen unter anderem Schwangere, ältere Beschäftigte sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ihre individuelle Gefährdung kann zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen.

Was Beschäftigte bei großer Hitze tun können

Beschäftigte sollten auffällig hohe Raumtemperaturen und Beschwerden frühzeitig bei der Führungskraft melden. Hilfreich ist es, Zeitpunkt, Raum und gemessene Temperatur festzuhalten. Bleibt eine erkennbare Belastung bestehen, können auch Betriebsrat, Personalrat, Betriebsarzt oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit angesprochen werden.

Eigenmächtiges Fernbleiben ist in der Regel keine sichere Reaktion: Die Temperaturgrenzen begründen für sich genommen keinen pauschalen Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Bei Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen sollte die Arbeit unterbrochen und medizinische Hilfe organisiert werden.

Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen lohnt zusätzlich ein Blick auf die regionalen Wetter- und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Amtliche Warnungen helfen dabei, Fahrten, Pausen, Trinkmengen und Arbeiten im Freien an die aktuelle Gefahrenlage anzupassen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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